Täter von Vandalismus

Vandalismus hat viele Gesichter. Er tritt häufig in Form von Sach­be­schä­di­gung in Erscheinung, die nicht selten aus einer sich zuspitzenden Grup­pen­dy­na­mik erwachsen. Kinder und Jugendliche geraten dabei über­pro­por­tio­nal oft in Tatverdacht.

Vandalismus: Blinde Zer­stö­rungs­wut und Sach­be­schä­di­gung

Ist die Rede davon, dass andere „wie die Vandalen gehaust“ hätten, so weiß jeder, was gemeint ist. Dennoch gilt der Begriff "Vandalismus" keineswegs als fest umrissener Straf­tat­be­stand. Dazu kann sich Vandalismus in allzu un­ter­schied­li­cher Er­schei­nungs­form äußern. Fest steht lediglich: Die Zer­stö­rungs­wut richtet sich gegen öffentliche Einrichtungen oder privates Eigentum und zeigt sich in erster Linie als Sach­be­schä­di­gung.

Zerstörte Schaufenster, zerstochene Autoreifen, abgebrochene Pkw-Au­ßen­spie­gel und -Antennen, her­aus­ge­ris­se­ne Telefonkabel, abgebrannte Heustadel und Hütten oder mutwillig verschmierte oder besprühte Wandflächen: Die Schneise der Verwüstung durch Vandalismus ist breit. Dem aber nicht genug: Vandalismus kann auch in Form vorsätzlicher Brandstiftung, als Um­welt-Straf­tat, schwerer Haus­frie­dens­bruch oder Land­frie­dens­bruch auftreten.

Stichwort Brandstiftung und Sach­be­schä­di­gung: Hier geraten un­ver­hält­nis­mä­ßig viele Kinder und Jugendliche unter Tatverdacht, wobei Sach­be­schä­di­gun­gen nicht selten aus der Gruppe heraus erfolgen. Unter dem Einfluss der Gruppe werden Kinder oder Jugendliche oft zu einem un­kon­trol­lier­ten kollektiven Verhalten gedrängt. Nicht selten wird dieser Effekt durch Alkohol noch verstärkt.

Aktuelle Zahlen der Polizeilichen Kri­mi­nal­sta­tis­tik

Da sich Vandalismus am häufigsten als eine Form der Sach­be­schä­di­gung äußert, gibt es statistische Daten für dieses Delikt: So wurden im Jahr 2024 insgesamt 557.309 Sach­be­schä­di­gun­gen gezählt (2023: 556.189).

2024 wurden bundesweit 10.631 Kinder und 16.282 Jugendliche (zwischen 14 und 18 Jahre) wegen Sach­be­schä­di­gung als tatverdächtig ermittelt (2023: 10.458 Kinder, 16.696 Jugendliche). Die Anteile der tat­ver­däch­ti­gen Kinder (9,1 Prozent) und Jugendlichen (13,9 Prozent) in diesem Deliktbereich sind über­pro­por­tio­nal hoch.

Zum Vergleich: Unter allen 2024 ermittelten Tat­ver­däch­ti­gen waren 4,7 Prozent Kinder (101.886; 2023: 104.233) und 8,3 Prozent Jugendliche (192.863; 2023: 207.149) vertreten.

Vandalismus vorbeugen

  • Schauen Sie nicht weg, wenn Sie beobachten, dass jemand öffentliche Einrichtungen oder Pri­vat­ei­gen­tum beschädigt. Erstatten Sie Anzeige.
  • Seien Sie vorsichtig, wenn Sie selbst eingreifen! Beachten Sie hierzu unsere Hinweise zu Zivilcourage Gewalt gegen Sachen kann leicht auch zu Gewalt gegen Personen eskalieren - insbesondere dann, wenn Alkohol im Spiel ist oder wenn eine Gruppe von Tätern auftritt.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Kind über den Wert und Nutzen öffentlicher Einrichtungen. Machen Sie ihm klar, dass jede Beschädigung von uns allen bezahlt werden muss. Verdeutlichen Sie ihm auch, dass Einrichtungen wie öffentliche TeleStationen im Notfall lebensrettend sein können.
  • Seien Sie Vorbild dabei, wie mit öffentlichem und privatem Eigentum umgegangen werden sollte.
  • Wenn Sie Zeuge von Vandalismus werden, geben Sie der Polizei möglichst genaue Hinweise zur Tatzeit, zum Tatort, zu den Tätern und zu eventuell benutzten Fahrzeugen.
  • Melden Sie umgehend Van­da­lis­mus­schä­den, von denen eine Gefahr für die Mitbürger ausgehen kann.

 

Bitte beachten Sie:

Rat und Hilfe zum Thema "Vandalismus" finden Sie auch bei den Er­zie­hungs­be­ra­tungs­stel­len der Jugendämter. Darüber hinaus stehen Ihnen in den Ju­gend­sach­be­ar­bei­tern bzw. Ju­gend­be­auf­trag­ten der Polizei jederzeit kompetente An­sprech­part­ner zur Verfügung.

Informationen finden Sie auch unter www.​aktion-​tu-​was.​de