Raub - Diebe drohen mit Gewalt oder schlagen zu
Mit einem Griff ans Geld zu kommen ist das Motiv der Täter und Täterinnen. Dafür drohen sie mit Gewalt oder schlagen tatsächlich zu. Handtaschen- oder Straßenraube geschehen sowohl an entlegenen Orten als auch mitten im Getümmel.
Immer dann, wenn ein Dieb unter Anwendung oder Androhung von Gewalt „zuschlägt“, spricht die Rechtsprechung vom Delikt des Raubes.
Schauplätze solcher Verbrechen können entlegene, ruhige Orte, wenig bevölkerte Stadtränder oder das Umfeld von Gaststätten, aber genauso gut - besonders im Fall eines Handtaschenraubes - belebte Straßen und Plätze sein.
Ein besonderes Problem beim Straßenraub ist die Gewaltbereitschaft der Täter und Täterinnen. Um einen erwarteten oder tatsächlichen Widerstand der Opfer zu brechen, schrecken Räuber selbst vor Waffenandrohung oder Waffeneinsatz nicht zurück.
Tipps und Verhaltensempfehlungen für Zeugen und Helfer, wie man im Ernstfall richtig helfen kann, ohne sich selbst in Gefahr zu begeben, gibt unsere Aktion-tu-was mit den sechs Regeln für mehr Zivilcourage.