Bezahlung: Vorkasse und Geldtransfer ablehnen

Gehen Sie beim Autokauf über einen Internet-Anzeigenmarkt niemals in Vorleistung. Außerdem sind Bargeldtransfers zu keinem Zeitpunkt für die Abwicklung von Zahlungen im Online-Autohandel geeignet. Denn Internet-Fahrzeugmärkte sind in der Regel nicht am eigentlichen Kaufprozess beteiligt und können darum Services Geld-Transaktionen nicht anbieten. Die Plattformen stellen lediglich den Kontakt zwischen Kaufinteressenten udn Verkäufern her, ohne die Identität und Bonität des Anbieters, oder die Seriosität des Angebots zu überprüfen.

 

Beliebte Betrugsmaschen

Oft nutzen Betrüger den Autoverkauf, um Geld zu stehlen. Mit falschen Angeboten stellen sie den Kontakt zu Interessenten her, die Geld überweisen für ein Auto, das es gar nicht gibt. In der Regel handelt es sich um Anbieter aus dem Ausland, die Vorkasse oder eine Zahlungsabwicklung über Dritte fordern. Vier Beispiele:

  • Super-Schnäppchen-Preis mit Anzahlung
    Interessent und Anbieter sind sich einig geworden. Um sich abzusichern, fordert der Verkäufer eine Anzahlung. Da er sich nicht in Deutschland aufhält, soll die Zahlung per Bargeldtransfer ins Ausland abgewickelt werden. Sobald die Käuferin oder der Käufer die Anzahlung getätigt hat, solle sie oder er dem Verkäufer als Nachweis den Absendernamen und die Kontrollnummer nennen. Mit diesen Informationen und mithilfe eines gefälschten Identitätsnachweises kann der Zahlungsempfänger das Geld abheben. In den meisten Fällen ist das Geld unwiederbringlich verloren – das angebotene Fahrzeug existiert nicht. In einigen Fällen erhält die Käuferin oder der Käufer die Mitteilung, dass das Geld derzeit zurücküberwiesen werde, da es Unstimmigkeiten mit dem Konto gebe. Dies ist jedoch reine Hinhaltetaktik und erschwert die Rückforderung des Geldes.
  • Zahlungsabwicklung über Dritte
    Der vermeintliche Verkäufer fordert die Käuferin oder den Käufer auf, Geld an eine Spedition oder ein Verschiffungsunternehmen zu überweisen. Diese Unternehmen sollen als Treuhänder die Zahlungsabwicklung übernehmen. Die Identitäten und die Internetseiten dieser Firmen sind jedoch gefälscht. Sie verschwinden nach kurzer Zeit aus dem Netz und tauchen unter anderer Online-Adresse wieder auf. Das überwiesene Geld ist verloren. Auch hier erhalten Käuferinnen oder Käufer oft den Hinweis, dass das Geld derzeit zurücküberwiesen werde, da es Unstimmigkeiten mit dem Konto gebe – wieder bloß eine Hinhaltetaktik, die es weiter erschwert, das Geld zurückzufordern.
  • Bargeldtransfer an eine vertraute Person
    Der vermeintliche Verkäufer verlangt von der Käuferin oder dem Käufer, zu beweisen, dass sie oder er den Kaufpreis überhaupt bezahlen kann. Als Beweis solle sie oder er Geld in Höhe des Kaufpreises per Bargeldtransfer, etwa über Anbieter wie WesternUnion oder MoneyGram, an einen Freund oder ein Familienmitglied überweisen. Die Kopie des Einzahlungsbelegs solle dann per E-Mail an den Verkäufer gesendet werden. Mit diesen Daten lassen sich dementsprechend Ausweispapiere fälschen und der Betrag unter dem Namen des Bekannten oder des Familienmitglieds abheben. Das Geld ist weg.
  • Ein falscher Notar
    Angeblich möchte eine Bank ein Fahrzeug verkaufen, das aus einer Insolvenzmasse stammt. Dem Kaufinteressenten gegenüber gibt sich der Betrüger, der das falsche Angebot eingestellt hat, als Notar aus. Er erklärt, dass wegen des Insolvenzverkaufs zwar eine Besichtigung des Fahrzeugs nicht möglich sei, die Käuferin oder der Käufer aber von einem Rückgaberecht Gebrauch machen könne. Beide Parteien sollen den Kaufvertrag jeweils zu Hause ohne die Anwesenheit des anderen unterschreiben. Damit das Fahrzeug überführt werden kann, solle die Käuferin oder der Käufer nach Vertragsschluss eine bestimmte Summe Geld auf ein Treuhandkonto einzahlen. Sobald die Zahlung geleistet wurde, bricht der Kontakt mit dem vermeintlichen Notar ab. Der Betrüger hat lediglich den Eindruck erweckt, es handele sich um eine einfache und risikofreie Zahlung. Auch in diesem Fall ist das Geld weg. 

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