Betrug bei Zahlung und Übergabe

Wenn Sie ein Auto im Internet verkaufen, bestehen Sie vor Fahrzeugübergabe stets auf die Unterzeichnung eines schriftlichen Kaufvertrags und anschließende Barzahlung. Übergeben Sie das Fahrzeug in jedem Fall persönlich an die Käuferin oder den Käufer. Lässt sich Ihr Gegenüber darauf nicht ein, sollten Sie skeptisch sein und den Kontakt abbrechen. Denn sowohl der Bezahlvorgang als auch die Fahrzeugübergabe bieten auf Käuferseite Möglichkeiten für Betrug. Zwei Beispiele:

  • Online-Bezahlsystem: Missbrauch des Käuferschutzes
    Auf ihr Verkaufsinserats hin, meldet sich eine Interessentin oder ein Interessent, die oder der Ihr Fahrzeug kaufen möchte. Allerdings könne sie oder er es nicht persönlich abholen, sondern möchte eine Spedition mit der Abholung beauftragen. Um Ihr Vertrauen zu gewinnen, schlägt sie oder er vor, Ihnen vorab eine Zahlungsbestätigung eines Online-Bezahlsystems zuzuschicken. Sie willigen ein, das Auto wird durch den beauftragten Spediteur abgeholt und ausgehändigt. So weit, so gut. Doch die Käuferin oder der Käufer geben im Nachhinein an, das Fahrzeug nicht erhalten zu haben, und friert das vermeintlich überwiesene Geld ein – eine Funktion, die Online-Bezahldienste zwecks Käuferschutz anbieten. Sie als Verkäufer können in so einem Fall anhand der Bestätigung der Spedition nicht eindeutig nachweisen, dass das Auto übergeben wurde, darum machen Bezahldienstleister die Transaktion in der Regel einigen Wochen rückgängig. Ihr Auto und das Geld sind weg.
  • Fahrzeugabholung durch Dritte

    Wenn die vermeintliche Käuferin oder der vermeintliche Käufer sich bei dem persönlichen Treffen mit Ihnen – zum Abschluss des Kaufvertrages oder zur Fahrzeugübergabe – durch einen Dritten vertreten lässt, sollten Sie vorsichtig sein. Auch, wenn die dritte Person eine Vollmacht und Kopien der Ausweispapiere des angeblichen Käufers vorgelegt. Die Dokumente könnten gefälscht sein. Oft wurden sie zuvor jemandem gestohlen. Außerdem könnte es sein, dass man Ihnen eine gefälschte Bestätigung der Überweisung des Kaufpreises per E-Mail zeigt. Solch eine „Quittung“ ist grundsätzlich kein Beweis dafür, dass tatsächlich eine Zahlung erfolgt ist.

    Wird das Fahrzeug im Anschluss an einen weiteren ahnungslosen Käufer weiterverkauft, haben die Betrüger mit Ihrem Fahrzeug Geld verdient. In so einem Fall kann es zwar sein, dass Sie Ihr Auto zurückbekommen, da der ebenfalls reingelegte zweite Käufer rechtlich kein Eigentum an dem Fahrzeug erwerben kann und es an den ursprünglichen Eigentümer – an Sie – herausgeben muss. Dennoch: Mit dieser Masche wird sowohl der ursprüngliche Verkäufer betrogen, der nicht den Kaufpreis erhält, als auch der nachfolgende Käufer, der trotz Kaufpreiszahlung kein Fahrzeug erhält, beziehungswiese dieses wieder herausgeben muss.