Kontakt mit dem Verkäufer
Bereits der erste Kontakt mit dem Verkäufer kann Aufschluss über die Seriosität eines Angebots geben. Möchte der Verkäufer nur per E-Mail kommunizieren und/oder ist telefonisch nicht zu erreichen, sollten Sie misstrauisch werden.
Auch wenn der Verkäufer eine Probefahrt oder eine Besichtigung verweigert bzw. Sie unter Druck setzt, sollten Sie misstrauisch werden.
Was Sie tun sollten, wenn der Kontakt mit dem Verkäufer unseriös erscheint
- Gehen Sie auf Nummer sicher – nehmen Sie lieber Abstand von dem Angebot.
- Melden Sie das Inserat an den Online-Fahrzeugmarkt und schildern Ihre Erfahrung.
Ungewöhnliche Zahlungsvereinbarungen
Der Verkäufer besteht auf einer Anzahlung oder Vorkasse oder verlangt eine Bargeldzahlung an einen Bekannten – zum Beweis Ihres guten Willens bzw. Ihrer Liquidität.
Was Sie tun sollten
- Überweisen Sie auf keinen Fall Geld und leisten Sie keine Anzahlungen, auch wenn der Grund noch so plausibel klingen mag! Anzahlungen sind beim Fahrzeughandel nicht üblich – es gilt: Geld nur gegen Fahrzeug und -papiere.
Treuhandservice / Verschiffungsunternehmen
Der Verkäufer besteht zur Abwicklung des Kaufes auf einen Treuhandservice oder ein Transportunternehmen, der bzw. das die Kaufabwicklung übernehmen soll.
Was Sie tun sollten
- Kein Online-Fahrzeugmarkt bietet Treuhandservices an. Es handelt sich daher in der Regel um Betrugsversuche.
Bestätigungs-E-Mail des Internet-Fahrzeugmarktes
Der Online-Fahrzeugmarkt bestätigt per E-Mail scheinbar die Rechtmäßigkeit des Fahrzeugs und die Seriosität des Verkäufers.
Was Sie tun sollten
- Kein Online-Fahrzeugmarkt bietet die Verifikation der Daten seiner Nutzer an. Brechen Sie den Kontakt mit dem angeblichen Verkäufer ab.
- Melden Sie das Inserat über den in der Anzeige vorhandenen Link an den Online-Fahrzeugmarkt und schildern Ihre Erfahrung.
Überprüfung von Fahrzeuggutachten und Plaketten
Der Verkäufer beteuert die Richtigkeit der Angaben zum Fahrzeugzustand und verweist dabei auf die vorgelegten Dokumente (z. B. Inspektionsheft, AU- und HU-Bericht) sowie die Plaketten am Fahrzeug. Nach der Besichtigung und einer Probefahrt sind Sie aber unsicher, ob alle Angaben korrekt sind.
Was Sie tun sollten
- Prüfen Sie, ob alle relevanten Unterlagen (z. B. Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II, HU- sowie AU-Bericht, ggfs. Inspektionsheft) vorhanden sind.
- Werfen Sie einen Blick in das Inspektionsheft. Ist dieses regelmäßig gepflegt worden? Sind die Angaben plausibel? Im Inspektionsheft finden Sie auch die Adresse der Werkstatt, welche die letzte Inspektion durchgeführt hat.
- Kontrollieren Sie unbedingt den Allgemeinzustand des Fahrzeuges. Ist ein „frischer“ TÜV zum jetzigen Zeitpunkt plausibel? Sollten Sie Zweifel haben, wenden Sie sich an die Überwachungsorganisation (z. B. TÜV, GTÜ, DEKRA), die das Fahrzeug laut den vorgelegten Dokumenten überprüft hat. Welche Einrichtung das Fahrzeug kontrolliert hat, ergibt sich aus dem Stempel im Fahrzeugschein oder dem Prüfbericht. Die GTÜ bietet die Möglichkeit an, zu prüfen, ob ein Fahrzeug durch eigene Mitarbeiter untersucht wurde oder nicht.
- Eine Kfz-Werkstatt oder Überwachungsorganisation kann den Zustand des Fahrzeugs bei Bedarf überprüfen. Meist gibt es dafür pauschale Angebote.
Überprüfung des Tachostandes
Der Verkäufer betont, dass der Kilometerstand korrekt ist, und verweist auf die Tachoanzeige – Sie haben aber Zweifel an der Richtigkeit seiner Angaben.
Was Sie tun sollten
- Verlassen Sie sich nicht auf Angaben wie „Kilometerstand laut Tacho“ oder „Kilometerstand abgelesen“. Dies ist lediglich eine Wissenserklärung ohne Garantieübernahme. Bestehen Sie auf eine schriftliche Angabe der „tatsächlichen Laufleistung“ im Kaufvertrag.
- Schauen Sie sich das Auto genau an – passt das Erscheinungsbild zur angegebenen Laufleistung? Im Fahrzeuginnenraum sind Schalthebel und Lenkrad bei hohen Laufleistungen oft abgegriffen – die Pedalgummis stark abgenutzt. Häufiges Ein- und Aussteigen wiederum verschleißt die Türdichtungen.
- Überprüfen Sie den Ölwechsel-Anhänger im Motorraum sowie den Serviceaufkleber an der B-Säule, das Serviceheft und andere Unterlagen, auf denen der Kilometerstand vermerkt ist. Diese dürfen keine höheren Laufleistungen ausweisen als der Tacho.
- Fordern Sie möglichst viele Belege mit Kilometerstandsangabe vom Verkäufer (z. B. Reparaturrechnungen, AU- und HU-Belege, Werkstattrechnungen).
- Besonders gut sichtbar ist die Fahrleistung auch am Auspuff: Die Verbindungsschellen rosten durch viele Fahrten im Winter.
Eine Fahrzeuguntersuchung bei einem neutralen Anbieter (z. B. ADAC, DEKRA, GTÜ, KÜS, TÜV) kann helfen. Weitere Informationen finden Sie hier.