Kriminalprävention im Städtebau: Eine interdisziplinäre Aufgabe
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Die Gestaltung und Organisation des baulichen und infrastrukturellen Lebensumfeldes eines Menschen kann erheblichen Einfluss auf sein subjektives Sicherheitsempfinden und die tatsächliche Kriminalitätslage vor Ort haben. Fühlt sich ein Mensch sicher, hat dies immer einen positiven Einfluss auf dessen empfundene Lebensqualität.
Das Grundbedürfnis des Menschen nach einem möglichst sicheren und kriminalitätsfreien Lebensraum wird durch verschiedene Faktoren bestimmt. Einer davon ist die Stadt- und Landschaftsplanung. Denn durch die Gestaltung und Organisation von Gebäuden, öffentlichen und halböffentlichen Räumen kann Kriminalität vorgebeugt werden. Dabei ist die Stadt- und Landschaftsplanung eine bedeutende Aufgabe, die eine frühzeitige ressortübergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung aller relevanten Akteure sowie die Beteiligung der Bevölkerung erfordert.
Die örtlich zuständigen Polizeibehörden können sich auf verschiedene Ebenen in diesen Abstimmungsprozess einbringen, wie zum Beispiel durch die Erarbeitung von kriminalpräventiven Empfehlungen in allen Planungsphasen. Die positive Unterstützungstätigkeit der Polizei beginnt schon mit der Kontaktaufnahme und der Sensibilisierung der Verantwortlichen für die Belange der städtebaulichen Kriminalprävention. Das Ziel der beratenden polizeilichen Mitwirkung bei baulichen Planungsprozessen ist die Vermeidung von späteren Tatgelegenheitsstrukturen, um das individuelle Sicherheitsempfinden jedes einzelnen Menschen langfristig positiv zu sichern.
Auf den folgenden Seiten erhalten verschiedene Akteure aus den Bereichen Architektur und Planung sowie Bauleute und Investierende, Kommunen, Miet- und Eigentumsparteien, Wohnungsbaugesellschaften und Polizeibeschäftigte zielgruppenorientierte Informationen. Beleuchtet werden Aspekte wie öffentliche und private Räume, Wohnanlagen, Schulen und Kindertagesstätten, Spielplätze und Kleinsportanlagen, ÖPNV und Gewerbe - ohne dabei konkrete Lösungen aufzeigen zu wollen.