Pflege und Instandhaltung signalisiert Kontrolle

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Eine regelmäßige Pflege und die Instandhaltung von Außenanlagen signalisiert Sozialkontrolle auch nach außen und beugt Ordnungsstörungen und Müllansammlungen vor. Dies kann das Sicherheitsempfinden positiv beeinflussen.

Unübersichtliche Außenanlagen und Wegeführungen mit größeren Schatten- und Dunkelzonen sollten bereits bei der Planung vermieden werden. Die Ausgestaltung der Flächen mit Zäunen, Mauern oder Hecken sollten immer unter Berücksichtigung kriminalpräventiver Aspekte erfolgen. Bei der Dichte der Baum- und Strauchbepflanzung ist immer der Wuchs der Pflanzen in den nächsten Jahren zu berücksichtigen. Zunächst vorhandene Leuchtradien, Blickachsen und Wegebreiten können über die Zeit zuwachsen. Außenanlagen sollten daher regelmäßig gepflegt werden, denn Zerstörung, Verunstaltung und Verunreinigung mindern das Sicherheitsgefühl.

 

Exemplarische Leitfragen zur Gestaltung von Außenanlagen:

  • Sind die Wege zu bzw. zwischen den Gebäuden gut beleuchtet und barrierefrei?
  • Sind private, halböffentliche und öffentliche Bereiche klar abgegrenzt?
  • Gibt es im Außenbereich unübersichtliche oder unzureichend beleuchtete Areale?
  • Gibt es ein zuverlässiges Pflege- und Reinigungskonzept?

 

Stellplätze in Sichtweite zum Gebäude anlegen

Fahrzeugstellplätze sollten möglichst in unmittelbarer Sichtweite zum Gebäude, in ausreichender Anzahl und den regionalen Bauvorschriften entsprechend anlegt werden. Eine entsprechende Freiraumgestaltung und Beleuchtung sichert die Einsehbarkeit auch in der Vegetationsphase oder bei Dunkelheit. Schwer einsehbare Garagenhöfe und abseits gelegene Sammelparkflächen sollten möglichst vermieden werden. Ist dies nicht möglich, müssen die erforderlichen Laufwege abgesichert werden, indem sie übersichtlich, barrierefrei und gut beleuchtet ausgestaltet werden. Dies erhöht die subjektive Sicherheit der Nutzenden und kann dazu beitragen, Überfalltaten, Diebstähle und Sachbeschädigungen zu verhindern.

Fahrradabstellanlagen sollten bequem und einfach benutzbar sein. Die Ausgestaltung der Stellplätze sollte so hochwertig sein, dass ein Fahrrad gegen Beschädigungen geschützt ist. Sie sollten das Anschließen des Rahmens sowie des Vorder- oder Hinterrades ermöglichen sowie einen ausreichenden Abstand zwischen den abgestellten Fahrrädern gewährleisten, damit ein leichtes Ein- und Ausparken, sicheres Anschließen des Fahrrades und ein Be-/Entladen ohne Beschädigung von Nachbarrädern und der eigenen Kleidung möglich ist. Dabei sind die Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnungen zu beachten. 

Mit steigender Attraktivität von Shared Mobility sind für die Ordnung, Barrierefreiheit und Orientierung entsprechende Flächen zu planen, die ein geordnetes und konfliktfreies Platzieren, aber auch eine gute Erreichbarkeit der Fortbewegungsmittel ermöglichen. Zudem sollten auch diese Bereiche gut ausgeleuchtet sein, um z.B. Sachbeschädigungen an Stadtmöblierungen oder Fahrzeugen für potenzielle Täter zu erschweren.

 

Exemplarische Leitfragen zur Gestaltung von Stellplätzen:

  • Ist eine ausreichende Zahl an Stellplätzen vorhanden?
  • Reicht die vorgesehene Fläche aus?
  • Ist eine missbräuchliche Nutzung ausgeschlossen?
  • Sind die Abstellplätze im Außenbereich gut einsehbar und beleuchtet?
  • Gibt es ein Pflege- und Reinigungskonzept?