Glossar A
Bitte geben Sie beim Zitieren aus dem Glossar folgende Quelle an:
Verbundprojekt Transit
Deutsches Institut für Urbanistik
Sicherheit im Wohnumfeld - Glossar
Berlin 2014
Aussenraum
„Der Außenraum bezeichnet das visuell wahrnehmbare physische Wohnumfeld, bestehend aus Architekturraum und Landschaftsraum. […] Der Außenraum bildet im Kontext der Stadt auf der Größenordnung der Siedlung eine städtische Landschaft aus. Für die Bewohner ist der Außenraum, nach den Innenräumen des Hauses, die am unmittelbarsten wahrnehmbare und einwirkende physische Umwelt im Wohnumfeld” (Saphörster 2007: 10). Der Außenraum ist im öffentlichen →Raum, im halböffentlichen und im privaten →Raum zu finden (vgl. Abt 2013). Zu unterschieden vom Außenraum ist der →Innenraum.
Angstraum
Angsträume bezeichnen Orte im Stadtraum an denen sich Individuen unsicher fühlen. Sie beruhen also auf dem subjektiven →Sicherheitswahrnehmung einer divergenten Bevölkerung. Mögliche Aspekte, die zur Entstehung eines Angstraumes beitragen, sind:
- Fehlende Gestaltung (Unübersichtlichkeit, schlechte Beleuchtung, fehlende Blickbeziehungen, fehlende Ausweich- und Fluchtmöglichkeiten, Versteckmöglichkeiten für potenzielle →Täter und Täterinnen, schlechte Bausubstanz)
- Undefinierte Übergänge zwischen →privatem, halbprivatem, halböffentlichem und öffentlichem Raum
- vorhandene →Incivilities, a) physische Formen von Incivilities (Verschmutzung, Beschmierungen), b) soziale Formen von Incivilities (deviantes →Verhalten, z.B. Pöbeln, Schreien)
- Unbekannte Situationen oder Gruppen
- Undefinierte Zuständigkeitsbereiche und Verantwortlichkeiten
- Fehlende soziale→Kontrolle (vgl. Kober 2012, Häußermann/Siebel 2004).
Zu unterscheiden sind Angsträume von →Gefahrenräumen, welche nicht auf den subjektiven →Sicherheitswahrnehmungen beruhen, sondern auf der objektiven →Sicherheit. Im transit-Projekt soll eine vergleichende Analyse der Gefahren- und Angsträume vorgenommen werden.