Glossar B

Bitte geben Sie beim Zitieren aus dem Glossar folgende Quelle an:

Verbundprojekt Transit
Deutsches Institut für Urbanistik
Sicherheit im Wohnumfeld - Glossar
Berlin 2014

Broken-Windows-Theorie

Die "Broken-Windows"-Theorie von James Wilson und Georg Kelling (1982) geht davon aus, dass Unordnung und Verwahrlosung in bestimmten städtischen Gebieten als Zeichen für den Verlust der sozialen →Kontrolle interpretiert werden und zu einem Anstieg von abweichendem →Verhalten führen kann. Bereits kleine sichtbare →Incivilities führen dementsprechend zu einem lokalen Anstieg des abweichenden Verhaltens und der Kriminalität. Um die Kriminalitätsrate zu senken, sollte diesem Ansatz folgend schon bei ersten Anzeichen des sichtbaren Verfalls oder bei kleineren Störungen der öffentlichen Ordnung interveniert werden. Dieser viel diskutierte und kritisierte Ansatz zum Umgang mit Unsicherheiten in den Städten bildet eine Grundlage für die zunehmende Beschäftigung mit kommunaler bzw. städtebaulicher Kriminalprävention. Der Ansatz ist auch Grundlage für die in den USA geprägte kommunale →Zero-Tolerance-Politik.

Bedrohung

„Eine Bedrohung ist ganz allgemein ein Umstand oder Ereignis, durch den oder das ein Schaden entstehen kann. Der Schaden bezieht sich dabei auf einen konkreten Wert wie Vermögen, Wissen, Gegenstände oder Gesundheit” (BSI 2013: 4-2). Tatsächliche und vermeintliche Bedrohungen gehen insbesondere von einzelnen Großschadensereignissen oder Kriminalität, insbesondere Gewaltkriminalität, aus (vgl. Floeting / Seidel-Schulze 2012). Inwieweit ein Ereignis oder ein Zustand als Bedrohung klassifiziert werden, hängt allerdings von gesellschaftlichen Normen und der subjektiven →Viktimisierungserwartungab. Auch →Incivilitieskönnen dementsprechend als Bedrohung wahrgenommen werden. Häufig fallen Incivilities allerdings unter den Begriff der →Belästigung.
Im transit-Projekt werden nicht nur strafrechtliche relevante Bedrohungen berücksichtigt, sondern auch Bedrohungen und →Belästigungen, die zwar nicht strafrechtlich belangt werden können, aber subjektiv empfunden werden.
Im StGB wird Bedrohung in drei Paragrafen geregelt:

  • § 125 Landfriedensbruch
    (1) Wer sich an
    1. Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder
    2. Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit, die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern.
  • § 238 Nachstellung
    (1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
    1. seine räumliche Nähe aufsucht,
    2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
    3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
    4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder
    5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  • § 241 Bedrohung
    (1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, dass die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

Befragung

Die Befragung ist eine der am häufigsten angewandten Methoden der empirischen sozialwissenschaftlichen Forschung (vgl. Bortz/Döring 2006; Bungard 1979). Es wird zwischen schriftlichen und mündlichen Befragungen unterschieden sowie zwischen qualitativen und quantitativen (vgl. Bortz/Döring 2006). Die schriftlichen Befragungen werden meist mit Hilfe eines →Fragebogensund die mündlichen in Form eines →Interviewsdurchgeführt. Beide Befragungsformen haben gewisse Vor- und Nachteile. Die Auswahl des Verfahrens –mündliche oder schriftliche Befragung – hängt von der untersuchten Fragestellung, den Eigenschaften des zu befragenden Personenkreises und den zur Verfügung gestellten personellen und materiellen Ressourcen ab (vgl. ebenda).

Begehung

"Begehung ist ein Sammelbegriff für alle (sozial-) räumlichen Erhebungsmethoden, die mit einer Aufnahme des Bestandes direkt vor Ort arbeiten. Sie werden häufig vom Arbeitsschritt der Kartierung ergänzt" (Abt 2013: 4). Im transit-Projekt dienen Begehungen und Beobachtungen zum einen dem Aufzeigen und der Dokumentation von →Incivilities, sie sollen den Blick für unterschiedliche Verantwortungen und Wahrnehmungen schärfen. Zum anderen sollen dabei auch die unterschiedlichen Handlungsansätze verschiedener Akteure und Akteurinnen erfasst werden.

Belästigung

Eine Belästigung erfolgt durch Verhaltensweisen, welche der öffentlichen →Ordnung entgegenstehen und Individuen oder "die Allgemeinheit […] belästigen oder […] gefährden" (vgl. § 118 OWiG). Sie gilt in Deutschland als →Ordnungswidrigkeit und wird im Ordnungswidrigkeitengesetz geregelt. Eine entsprechende Kategorisierung als Belästigung ist dementsprechend abhängig von der subjektiven Wahrnehmung und von gesellschaftlich festgelegten Normen.

Beleidigung

Eine Beleidigung ist nach § 185 StGB (2) der Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch Kundgabe von Missachtung.

Beobachtung

Eine Beobachtung ist eine sozialwissenschaftliche Forschungsmethode, die sich von der Alltagsbeobachtung durch Standardisierung des Beobachtungsprozesses abhebt. Es lässt sich zwischen teilnehmender und nicht teilnehmender, offener und verdeckter sowie Selbst- und Fremdbeobachtung unterscheiden. Außerdem können sich Beobachtungen im Grad der Standardisierung voneinander unterschieden (vgl. Flick 1998: 152 f.)

Beschwerden

Beschwerden machen die häufigste Form aus, in der →Wohnungsunternehmen durch ihre Kundschaft Kenntnisse über Mängel bzw. Missstände in einer Wohnanlage erhalten. Häufiger Beschwerdegrund ist insbesondere nicht der Hausordnung entsprechendes Verhalten von Nachbarn im Gebäude und im Wohnumfeld. Insbesondere Ruhestörungen/Lärm (zum Teil auch als →Incivilities) sowie die Nicht-Beteiligung an mieterseitig zu erledigenden Reinigungsmaßnahmen gehören zu den besonders häufigen Beschwerden von Mietern und Mieterinnen bei Wohnungsunternehmen. Sofern die Wohnungsunternehmen über ein Beschwerdemanagement verfügen, liegen den Unternehmen in der Regel "Lagebilder" hinsichtlich der Entwicklung und der räumlichen Verteilung der Beschwerden nach Wohnanlagen sowie zu den Beschwerdegründen vor.

Betrug

Nach § 263 (1) StgB betrügt, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.

Beurteilung der Lage

Feststehender Begriff der →PDV 100. Beschreibt die "ständige oder aus bestimmtem Anlass vorgenommene Analyse und Bewertung des aktuellen Lagebildes mit den Folgerungen für das polizeiliche Handeln" (Wessel 2013). Darüber hinaus kann sich die Beurteilung einer Lage, entsprechend der subjektiven →Sicherheitswahrnehmung, individuell unterscheiden. Auch verschiedene Akteure und Akteurinnen beurteilen Lagen unterschiedlich. Mit dem Diskurs rund um die Einschätzung einer Lage als Sicherheitsproblem beschäftigt sich der →Securitisation Ansatz.

Brennpunkt (Hot Spot)

Es kann zwischen Kriminalitätsbrennpunkten und sozialen →Brennpunkten unterschieden werden, wobei es auch Orte gibt, die sowohl ein Kriminalitäts- als auch ein sozialer Brennpunkt sind. Bei Hot Spots bzw. Kriminalitätsbrennpunkten handelt es sich um Orte, an denen sich spezifische →Delikte häufen. Orte, die im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion um Fragen der →Sicherheit stehen, sind häufig in der Innenstadt gelegen oder mit besonderen Stadtfunktionen verbunden (z.B. Bahnhöfe, ZOB) (vgl. Floeting/Seidel-Schulze 2012). Sie unterscheiden sich je nach subjektiver Einschätzung (→Sicherheit, subjektive). Laut →PDV 100 fällt unter einen Brennpunkt die "Konzentration von Gefahren oder Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, die polizeiliche Maßnahmen vordringlich erfordert" (Wessel 2013). Der Begriff des Brennpunktes ist umstritten, da er suggerieren kann, dass eine punktuelle Intervention, dem Wortsinne folgend etwa ein Feuerwehreinsatz, bestehende Probleme lösen könne. Dabei gerät aber die Langfristigkeit der Interventionen aus dem Blickfeld (vgl. Häußermann 2000).

Brennpunkt, sozialer

Es kann zwischen Kriminalitätsbrennpunkten (→Brennpunkt (Hot Spot)) und sozialen Brennpunkten unterschieden werden, wobei es auch Orte gibt, die sowohl ein Kriminalitäts- als auch ein sozialer Brennpunkt sind. Der Begriff "sozialer Brennpunkt" wird vom Deutschen Städtetag als "Orte mit besonderem Unterstützungsbedarf" charakterisiert. Dabei handelt es sich um "Wohngebiete, in denen Faktoren, die die Lebensbedingungen ihrer Bewohner und insbesondere die Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen negativ bestimmen, gehäuft auftreten" (Deutscher Städtetag 1979). Die Bewohnerschaft ist also durch Mehrfachexklusion gekennzeichnet. Im Umgang mit ihnen empfiehlt der Städtetag, lokale auf den Stadtteil bezogene Hilfe und Unterstützung anzubieten. Als Indikatoren zur Identifizierung können laut Städtetag Angaben zur geografischen Lage, zum baulichen Zustand des Quartiers, zur Infrastrukturausstattung, zur ökonomischen Situation der Familien und zu den lokalen sozialen Beziehungen der Bewohner und Bewohnerinnen untereinander genutzt werden. Der Begriff des Brennpunktes ist umstritten, da er suggerieren kann, dass eine punktuelle Intervention, dem Wortsinne folgend etwa ein Feuerwehreinsatz, bestehende Probleme lösen könne. Dabei gerät aber die Langfristigkeit der Interventionen aus dem Blickfeld (vgl. Häußermann 2000). Vgl. auch überforderte →Nachbarschaften