Glossar H
Bitte geben Sie beim Zitieren aus dem Glossar folgende Quelle an:
Verbundprojekt Transit
Deutsches Institut für Urbanistik
Sicherheit im Wohnumfeld - Glossar
Berlin 2014
Hausgemeinschaft
Die Hausgemeinschaft ist in der Regel jene Gruppe von Haushalten, die in einem Mehrfamilienhaus die Erschließung des Hauses (Eingang, Treppenhaus) und oftmals auch Briefkastenanlage, Müllplätze sowie Abstellräume gemeinsam nutzt und damit besonders eng beisammen wohnt. Durch die besondere räumliche Nähe der Haushalte zueinander bestehen mit den Mitgliedern der Hausgemeinschaft oftmals mehr Interaktionen als zu den übrigen Mitgliedern der →Nachbarschaft. Hausgemeinschaften sind hierdurch gegenüber den Nachbarschaftsbeziehungen in einer Wohnanlage insgesamt oftmals sowohl durch einen höheren Anteil engerer und freundschaftlicherer als durch einen höheren Anteil konfliktträchtigerer Nachbarschaftsbeziehungen gekennzeichnet.
Hausordnung
"Die Hausordnung in Mietshäusern definiert den Umgang der Mieter untereinander und die damit verbundene Nutzung des gemeinsam bewohnten Mietshauses. Juristisch betrachtet, stellt sie eine Sammlung privatrechtlicher Vorschriften dar, die für jede Art von Gebäuden erlassen werden kann. Jede Hausordnung ist geprägt vom Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme der Bewohner und sie enthält Regelungen, die das reibungslose Zusammenleben der Mieter, den Schutz der Immobilie sowie die allgemeine Ordnung und Sicherheit gewährleisten sollen" (Deutsches Mietrecht 2014). Meist werden darin Ruhezeiten definiert und Regeln bzgl. des Reinigens von Gemeinschaftsflächen und Gehwegen aufgestellt. Der Verstoß einer Mietpartei gegen die Hausordnung ist gleichzeitig ein Verstoß gegen den Mietvertrag und kann zu einer Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter bzw. die Vermieterin führen (vgl. ebenda). Verstöße gegen die Hausordnung und Probleme des Zusammenlebens in diesem Bereich werden oftmals eher bei den →Wohnungsunternehmen als →Beschwerde angezeigt denn bei der Polizei zur Anzeige gebracht.
Hellfeld
Das Hellfeld beschreibt die amtlich registrierten Vorgänge (→Polizeiliche Kriminalstatistik [PKS]) im Bereich der →Kriminalität, also den Teil der Kriminalität, welcher der →Polizei bekannt ist (vgl. BMI 2012: 3). Das Hellfeld ist zu unterscheiden vom →Dunkelfeld. Zu beachten ist, dass "Änderungen im Anzeigeverhalten der Bevölkerung oder in der Verfolgungsintensität der Polizei […] die Grenze zwischen dem Hell- und Dunkelfeld verschieben können, ohne dass sich der Umfang der tatsächlichen →Kriminalität verändert hat" (BMI 2012: 3).