Glossar N

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Ver­bund­pro­jekt Transit
Deutsches Institut für Urbanistik
Sicherheit im Wohnumfeld - Glossar
Berlin 2014 

Nachbarschaft

Der Begriff Nachbarschaft kann in zwei Verständnisse unterteilt werden. Zum einen wird darunter eine soziale Gruppe verstanden, der der Wohnort gemeinsam ist. Zum anderen bezeichnet er den physischen Raum des →Quartiers (vgl. Schubert/Veil 2011). Das erste Verständnis ist stark normativ aufgeladen, da von einer Nachbarschaft als soziale Gruppe erwartet wird, dass deren „Mitglieder aufgrund der Gemeinsamkeit des Wohnens miteinander interagieren“ (vgl. Häußermann/Siebel 2004) und Funktionen wie soziale →Kontrolle ausüben.

Nachbarschaft, überforderte

Unter überforderten Nach­bar­schaf­ten werden →Quartiere verstanden in denen eine Konzentration vielfältiger Problemlagen (bauliche und soziale) besteht. Aus dieser Situation entstehen Konflikte und Situationen, die die verschiedenen Akteure und Akteurinnen überfordern: sowohl die Bewohnerinnen und Bewohner z. B. bei gegenseitiger Hilfe und Ausübung sozialer →Kontrolle, als auch die Kommunen und →Woh­nungs­un­ter­neh­men bei ihrer Auf­ga­ben­er­fül­lung. Folge der Entwicklung können Stig­ma­ti­sie­rung der Nachbarschaft, eine hohe Kri­mi­na­li­täts­ra­te, eine Be­woh­ner­schaft mit hoher Arbeitslosen- und Armutsquote sowie großem Anteil von Menschen mit Mi­gra­ti­ons­hin­ter­grund sein (vgl. Häußermann/Siebel 2004).

Neighbourhood Watch

Neighbourhood Watch ist eine Form des →Com­mu­ni­ty-Po­licing, bei der es „sich im Allgemeinen um Gruppen von Bürgern einer Straße oder eines Blocks [handelt], die mit der Polizei zur Abwehr von Kriminalität kooperieren“ (NMSFFG 2005). Bei dieser kri­mi­nal­prä­ven­ti­ven Maßnahme wird davon ausgegangen, dass aufgrund der offen ausgeübten sozialen →Kontrolle die Kri­mi­na­li­täts­ra­te sinkt (vgl. ebenda). Diese Maßnahme ist nicht unumstritten und wird entsprechend der Kritikpunkte am →Com­mu­ni­ty-Po­licing diskutiert.

Nut­zungs­mi­schung

Die Nut­zungs­mi­schung ist ein räumliches Ord­nungs­prin­zip der Stadt­ent­wick­lung. Es ergibt sich aus der Aneignung von Flächen. Planerisch wird die →Funk­ti­ons­mi­schung §5 des Bau­ge­setz­bu­ches im Flä­chen­nut­zungs­plan festgelegt, im Gegenzug geht es bei der Nut­zungs­mi­schung nicht um die zu­ge­schrie­be­ne Funktion sondern um die tatsächlich stattfindende Nutzung. Die Nut­zungs­mi­schung ist eine Reaktion auf das städ­te­bau­li­che Leitbild der →Funk­ti­ons­tren­nung. In Reaktion auf die negativen Folgen der Funk­ti­ons­tren­nung wurde die Diskussion um die Nut­zungs­mi­schung insbesondere von der US-ame­ri­ka­ni­schen Stadt­kri­ti­ke­rin Jane Jacobs belebt, die Nut­zungs­mi­schung als integralen Bestandteil der Stadtkultur sah. Durch die Mischung der Bereiche Arbeit und Wohnen sowie Verkehr, Erholung und Versorgung, werden Begegnungs- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mög­lich­kei­ten in der Stadt geschaffen und auf neuere de­mo­gra­phi­sche, ökonomische und ökologischen Entwicklungen reagiert (vgl. Kuder 2001; weitere Literatur Bahrdt 1964; Mitscherlich 1963; Becker/Jessen/Sander 1998). Sie wird heute als Teil der nachhaltigen Stadt­ent­wick­lung und Stadt der kurzen Wege gesehen (vgl. BBR 2000). In der Regel führt die Nut­zungs­mi­schung zu einer höheren Wohn­zu­frie­den­heit und einem dem Wohnumfeld gegenüber gesteigerten Ver­ant­wor­tungs­ge­fühl (vgl. NMSFFG 2005‎).