Glossar R

Bitte geben Sie beim Zitieren aus dem Glossar folgende Quelle an:

Verbundprojekt Transit
Deutsches Institut für Urbanistik
Sicherheit im Wohnumfeld - Glossar
Berlin 2014 

Raum

Raum kann hinsichtlich seiner physischen Eigenschaften beschrieben werden. Er kann aber auch aufgrund seiner sozialen Bedeutung betrachtet werden: Er ist von der Gesellschaft geprägt und wirkt auch auf diese zurück. „So unterscheidet beispielsweise Läpple (1991) Raum in vier Komponenten: 1. das materiell-physische Substrat gesellschaftlicher Verhältnisse, 2. die gesellschaftlichen Interaktions- und Handlungsstrukturen, 3. das institutionalisierte und normative Regulationssystem und 4. das räumliche Zeichen, Symbol- und Repräsentationssystem.“ (Abt 2013: 16)Sturm (2000) orientiert sich an den beweglichen und sich vielfach überlagernden Tätigkeiten der Menschen (Konstruktion des relationalen Raums). Sie definiert Raum als Raum-Zeit-Modell mit vier unterschiedlichen „Raum-Facetten“: „1. die materiale Gestalt des Raums, 2. die strukturierende Regulation im Raum, 3. das historische Konstituieren des Raums, 4. der kulturelle Ausdruck im Raum. Mit diesem Konzept soll der Kontingenz und Vielfalt menschlicher Raumkonstruktionen Rechnung getragen werden“ (Blotevogel 2005, unter Bezugnahme auf Sturm 2000). Öffentlicher, halböffentlicher, halbprivater, privater →Raum können unter folgenden Aspekten kategorisiert werden: Zugänglichkeit, Zuständigkeit, Nutzungsansprüche („Nutzungsansprüche“ vgl. Newman 1972; Kober 2012; Damyanovic u.a. 2013; „Zugang“ vgl. Wehrheim 2009).

Raum, halböffentlicher

Die Zugänglichkeit unterliegt allen unter →privater und →halbprivater Raum aufgezählten berechtigten Nutzenden und deren Besucher und Besucherinnen. Halböffentliche Bereiche können durch materielle oder symbolische Barrieren vom öffentlichen Bereich getrennt sein (vgl. Newman 1972; Kober 2012). Zuständig sind Haus- und Eigentümer- Gemeinschaften, Betreiber und Betreiberinnen, Vereine. Nutzungsansprüche hat die Gemeinschaft von genau definierten Personen (z. B. Vorgärten, Innenhöfe mit Zugang zur Straße, Sportplätze).

Raum, halbprivater

Der halbprivate Raum ist eine (Haus-) Gemeinschaft und von genau definierten Personen zugänglich. Die Zuständigkeit unterliegt den Nutzenden, der Vermieterin oder dem Vermieter bzw. der Eigentumsgemeinschaft. Nutzungsansprüche werden durch Barrieren dargestellt und trennen private Bereiche von halbprivaten Bereichen (vgl. Newman 1972; Kober 2012).

Raum, öffentlicher

In seiner Idealform ist der öffentliche Raum, im Gegensatz zum privaten →Raum, für alle zugänglich. Er kann nur in der Differenz zum privaten Raum gedacht werden (vgl. Wehrheim 2009). Der öffentliche Raum unterliegt öffentlichem Recht. Außerdem ist er gekennzeichnet von distanziertem Verhalten und Anonymität. Er befindet sich in einem Spannungsverhältnis von einerseits (subjektiver) →Sicherheit, die eine Voraussetzung für den öffentlichen Charakter ist, und andererseits sozialer →Kontrolle, die die Öffentlichkeit einzuschränken droht. Er steht symbolhaft für Gleichheit, Toleranz und demokratische Stadtkultur (vgl. Deutscher Städtetag 2006). In seiner Idealform hat der öffentliche Raum jedoch noch nie existiert, da je nach historischer Epoche verschiedenen Gruppen der Zugang verwehrt oder erschwert wird (vgl. Siebel/Wehrheim 2003: 13, 19), er ist also immer, wenn auch in unterschiedlichem Maße und Ausformung, exklusiv. Weiterhin ist der öffentliche Raum geprägt durch die Anwesenheit des bzw. der Fremden. Der Deutsche Städtetag sieht angesichts des „Renaissance des öffentlichen Raumes“, der an ihn gestellten Erwartungen und der Konflikte bergenden Nutzung Handlungsbedarf und hat entsprechende Strategien entwickelt und Ziele (z.B. uneingeschränkter Zugang zum öffentlichen Raum für alle, Gestaltung des öffentlichen Raumes unter Berücksichtigung von Genderaspekten, physische Abgrenzung des öffentlichen Raumes von seiner Umgebung) formuliert (vgl. Deutscher Städtetag 2006).

Raum, privater

Der private Raum ist im Gegensatz zum öffentlichen →Raum nur für genau definierte Personen zugänglich. Er wird der Wohnung und dem Betrieb zugeordnet und unterliegt dem Hausrecht des Eigentümers und der Eigentümerin (vgl. Siebel/Wehrheim 2003: 11) sowie den durch die Eigentümer und Eigentümerinnen akzeptierten Nutzern und Nutzerinnen (z.B. bei Mietverhältnissen). Er ist gekennzeichnet von Intimität und Emotionalität (vgl. Gleichmann 1976 in Siebel/Wehrheim 2003: 12).

Raumschutz

„Gesamtheit polizeilicher Maßnahmen in einem festgelegten Bereich insbesondere zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit sowie zum Feststellen von Störern (Boden, Luft und Wasser)“ (Wessel 2013).

Resilienz

Resilienz wird als „widerständige, strukturstabilisierende, regenerative Reaktionen auf Gefährdungen oder Schädigungen“ (Bürkner 2010: 6) verstanden. Der Begriff wird auch mit Widerstandsfähigkeit übersetzt. Im Bereich des Sicherheitsdiskurses in Stadtgeografie, Kriminalgeografie und Stadtsoziologie wird Resilienz „vor allem in der Fähigkeit von Städten und lokalen Akuteren gesehen, effektive Steuerungsformen und veränderte Institutionen (im Sinne von handlungsleitenden Regeln) im Umgang mit vermeintlichen oder realen Terrorismusrisiken zu entwerfen“ (ebenda: 23).Als Gegenwort von Resilienz wird häufig →Vulnerabilität verwendet.