Glossar T

Bitte geben Sie beim Zitieren aus dem Glossar folgende Quelle an:

Ver­bund­pro­jekt Transit
Deutsches Institut für Urbanistik
Sicherheit im Wohnumfeld - Glossar
Berlin 2014 

Tatbestand

„Mit Tatbestand (auch gesetzlicher Tatbestand) bezeichnet man die Gesamtheit der gesetzlichen Vor­aus­set­zun­gen für das Vorliegen einer strafbaren Handlung (Wessels 1994). Man unterscheidet zwischen objektivem Tatbestand (nach außen wahrnehmbar) und subjektiven Tatbestand (innere Vorstellungen des Täters).” (Loscher 2004)

Tatort

Der Ort an dem eine →Straftat erfolgt. Im tran­sit-Pro­jekt können Tatorte entsprechend den Angaben im →VBS bis hin zur Adresse nachvollzogen werden.

Täter, Täterin

„Täter ist derjenige, der eine Straftat begeht. Er kann die Straftat selbst (unmittelbare Täterschaft), durch einen anderen (mittelbare Täterschaft) oder mit einem anderen ge­mein­schaft­lich (Mit­tä­ter­schaft) begehen.” (Becker o.J.)

Ter­ri­to­ria­li­tät

„Mit diesem Begriff wird die Einteilung in privaten, halbprivaten, halb­öf­fent­li­chen und öffentlichen →Raum beschrieben. Durch eine solche Einteilung soll deutlich sichtbar gemacht werden, auf welche Gebiete Nutzungs- oder Ei­gen­tums­an­sprü­che geltend gemacht werden und wo solche Ein­schrän­kun­gen etwa im öffentlichen Raum nicht bestehen. Übergänge zwischen den verschiedenen Bereichen können durch materielle Barrieren wie Mauern, Zäune und Türen gestaltet werden oder mit Hilfe symbolischer Barrieren, etwa in Form von Bodentexturen, offenen Toren oder Grün­flä­chen­ge­stal­tung. Bei diesem Ge­stal­tungs­prin­zip wird von einem Zusammenhang zwischen Raum­ge­stal­tung, menschlicher Wahrnehmung und einem ent­spre­chen­den Verhalten ausgegangen” (Kober 2012).

Trans­dis­zi­pli­na­ri­tät

Trans­dis­zi­pli­na­ri­tät beschreibt ein methodisches Vorgehen, bei dem wis­sen­schaft­li­ches und praktisches Wissen verbunden werden.​Im Sinne der Trans­dis­zi­pli­na­ri­tät überschreiten Wissenschaft und Forschung   disziplinäre Grenzen. Probleme werden unter Einbezug au­ßer­wis­sen­schaft­li­cher und ge­sell­schaft­li­cher Perspektiven bestimmt. Die Lösung der Probleme soll dann unabhängig von Disziplinen stattfinden. Es ist vorgesehen, ge­sell­schaft­li­che Probleme in wis­sen­schaft­li­che Fra­ge­stel­lun­gen zu übersetzen, diese zu bearbeiten und die wis­sen­schaft­li­chen Ergebnisse anschließend in Lösungen ge­sell­schaft­li­cher Probleme zu übersetzen (vgl. Jahn 2008). Im tran­sit-Pro­jekt soll der trans­dis­zi­pli­nä­re Ansatz dazu beitragen, die Im­ple­men­tie­rung kri­mi­nal­prä­ven­ti­ver Maßnahmen nicht nur auf der strukturellen Ebene („wo”) zu verankern, sondern Konzepte zu entwickeln, die sich über die Ent­schei­dungs- und Pla­nungs­pro­zes­se („wie”) in den einzelnen Maßnahmen widerspiegeln und sichtbar werden sollen („was”).