Glossar V
Bitte geben Sie beim Zitieren aus dem Glossar folgende Quelle an:
Verbundprojekt Transit
Deutsches Institut für Urbanistik
Sicherheit im Wohnumfeld - Glossar
Berlin 2014
Vandalismus
Die illegale Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums im öffentlichen oder halböffentlichen Raum, bei der bewusst vorgegangen wird, wird als Vandalismus bezeichnet. Im Unterschied zur Sachbeschädigung wird bei Vandalismus davon ausgegangen, dass „die Beschädigung oder Zerstörung einer Sache um ihrer selbst willen gerichtet ist. Die bloße Sachbeschädigung verfolgt darüber hinaus einen weiteren Zweck” (Feltes/Kerner o.J.), wie beispielsweise die Entwendung eines Gegenstandes. Bei den von Vandalismus betroffenen „Objekten handelt es sich häufig um öffentliche Einrichtungen, wie z.B. Telefonzellen, öffentliche Verkehrsmittel, Sportstätten anlässlich von Großveranstaltungen, Schulen, aber auch Gemeinschaftsanlagen in Wohnblocks” (ebenda). Als Tatbestand sind sie strafrechtlich meist als Sachbeschädigung relevant (vgl. ebenda). Vandalismus wird als eine Form der →Incivilities verstanden (vgl. Lüdemann 2007: 25; Häfele 2013: 113) und kann im Wohnumfeld daher das Sicherheitsempfinden von Bewohnerinnen und Bewohnern beeinträchtigen, da er oftmals als Hinweis auf das Nichteinhalten von Normen und Werten durch andere Bewohnerinnen und Bewohner interpretiert wird (→Broken-Windows-Theorie).
VBS
Verhalten, abweichendes (Devianz)
Abweichendes Verhalten (Devianz) ist ein Verhalten, das nicht den allgemeinen gesellschaftlich geltenden Normen und Vorstellungen entspricht. Dabei kann eine Abweichung von informellen oder kodifizierten Normen stattfinden. Devianz ist also stets von gesellschaftlicher Normenbildung abhängig und damit ein relativer Begriff. Im Gegensatz zur →Kriminalität und →Delinquenz wird der Begriff „abweichendes Verhalten” viel breiter gefasst und umfasst Verstöße nicht nur gegen rechtliche, sondern auch gegen soziale Vorschriften (vgl. Feltes/Kerner o.J.; Schäfers 2003).
Verbrechen und Vergehen
Verbrechen und Vergehen sind laut § 12 StGB rechtswidrige Taten, die anhand des Strafmaßes unterschieden werden.
Versicherheitlichung
Versorgung, polizeiliche
„Gesamtheit der [von der Polizei veranlassten] Maßnahmen, die in den lageabhängig zu berücksichtigenden Versorgungsfeldern Führungs- und Einsatzmittel, Verpflegung, Ärztlicher Dienst, Psychosoziale Unterstützung, Unterbringung und Kräftebetreuung vor, während und nach einem Einsatz durchzuführen sind.” (Wessel 2013)
Videoüberwachung; CCTV
Per Videoüberwachung werden Orte und Personen mit Hilfe von Kameras (Videoüberwachungsanlagen) visuell und oft auch akustisch beobachtet. Die Analyse wird von Menschen, zunehmend auch von Computern übernommen. Es können sowohl öffentliche, halböffentliche als auch private →Räume per Videoüberwachung beobachtet werden. Auch die Polizei kann Videoüberwachung einsetzen, muss dies aber erkennbar offenlegen. Für die Datenspeicherung sind zahlreiche Rechts- sowie Datenschutzvorschriften einzuhalten (vgl. John 2012; Wehrheim 2007).
Viktimisierung
Viktimisierung beschreibt sowohl den Prozess des „Zum-Opfer-Werdens” als auch den Prozess des „Zum-Opfer-Machens”. Zu unterscheiden ist dabei zwischen der primären Viktimisierung, welche die direkten Ursachen und Wirkungen der →Straftat für das Opfer beschreibt, der sekundäre Viktimisierung, welche die Beziehungen des Opfers zu seinem sozialen Umfeld und den Akteuren und Akteurinnen der formellen →Kontrolle und dessen Reaktionen umfasst, sowie der tertiäre Viktimisierung bei der die Opfer‑Rolle in das Selbstbild des Opfers übernommen wird (vgl. Feltes/Kerner o.J.).
Viktimisierungserwartung
Die Viktimisierungserwartung beschreibt die Erwartung von Individuen selbst Opfer von →Kriminalität zu werden (vgl. Noll/Weick 2000).
Viktimisierungs-Furcht-Paradox
Wenn eine bestimmte Gruppe eine größere Angst vor der Viktimisierung hat als eine andere Gruppe, obwohl erstere im Vergleich ein (statistisch) niedrigeres Risiko aufweist, Opfer einer →Straftat zu werden, wird vom Viktimisierungs-Furcht-Paradox gesprochen (vgl. Ziegleder/Kudlacek/Fischer 2011; BMI/BMJ 2006).
Vorgangsbearbeitungssystem (VBS)
Das Vorgangsbearbeitungssystem der →Polizei besteht aus Daten, die im Rahmen der Eingangsstatistik erhoben werden. Diese bildet den Erkenntnisstand bei Aufnahme des Vorgangs ab. Im Gegensatz zur →Polizeilichen Kriminalstatistik sind im Vorgangsbearbeitungssystem aber exakte Tatorte (Adressen) abbildbar.
Vulnerabilität
Die Vulnerabilität beschreibt das Risiko der Verletz- oder Verwundbarkeit von Individuen oder Gruppen Opfer einer →Straftat oder eines andern schädigenden Ereignisses zu werden. Besteht eine erhöhte Vulnerabilität, kann dies bestimmte Verhaltensweisen nach sich ziehen, um das Risiko gering zu halten. Vulnerabilität wird häufig als Gegenwort von →Resilienz verwendet (vgl. Bürkner 2010).