Unterschiedliche Akteure beteiligen

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Kriminalprävention im Städtebau ist ein komplexes Konstrukt, das neben der baulich-räumlichen Ebene auch die sozialräumliche Ebene einbeziehen muss und neben staatlicher Vorsorge auch als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen ist.

Häufig führen Angst vor Kriminalität und Unsicherheitsgefühle im öffentlichen Raum zu einer Einschränkung der Teilnahme am öffentlichen Leben. Die Implementierung kriminalpräventiver Maßnahmen im Städtebau ist demnach nicht allein von der Gestaltung des öffentlichen Raums abhängig, sondern erfordert von der Sensibilisierung bis zur Realisierung die Beteiligung unterschiedlicher Akteure. Die Einbeziehung verschiedener Verantwortungen ist immanent für die erfolgreiche Umsetzung kriminalpräventiver Maßnahmen.

 

Folgende drei Ebenen sind als relevant erkannt worden:

  • Sicherheitsorientierte, bedarfsgerechte und auf zukünftige Anforderungen ausgestattete städtebauliche und architektonische Gestaltung;
  • Sozialer Schutz durch nachbarschaftliche Kontakte, Förderung von Gemeinschaft und Entwicklung von Konfliktmanagement;
  • Engagement und Verantwortung lokaler Sicherheitsakteure (Polizei und sonstige Sicherheitsdienstleistende), Eigentumsparteien, Kommunen und weiterer Institutionen für das Quartier und den bebauten Raum sowie den Sozialraum.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Hintergrundinformationen zum Stand der Wissenschaft innerhalb der städtebaulichen Kriminalprävention, zu den gesetzlichen Grundlagen sowie den Beratungsgrundlagen der Polizei und zur Diversität.