Den Bedürfnissen unterschiedlicher Gruppen Rechnung tragen

Diversität meint gesellschaftliche und kulturelle Vielfalt und ihre Berücksichtigung auf allen Ebenen. Niemand soll aufgrund von Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, Nationalität, Religionszugehörigkeit, Behinderung, Alter, Geschlecht oder sexueller Identität benachteiligt werden. Dies gilt auch als Grundlage für städtebauliche Planung, die den Bedürfnissen ganz unterschiedlicher Gruppen von Menschen Rechnung tragen soll.

Auch städtebauliche Kriminalprävention zielt darauf ab, dass insbesondere der öffentliche Raum für alle gleichermaßen attraktiv und nutzbar ist. Alle Menschen sollen sich dort sicher fühlen, sich mit ihrem Lebensumfeld identifizieren und bereit sein, informelle soziale Kontrolle auszuüben, um es zu bewahren.

Alle Menschen sollen sich entsprechend ihrer Möglichkeiten uneingeschränkt und sicher im öffentlichen Raum bewegen und am öffentlichen Leben teilhaben können. Barrierefreiheit ist deshalb auch ein Anliegen der städtebaulichen Kriminalprävention. Deutschland hat am 01.01.2009 die UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet. Unter dem Blickwinkel „Design for all“ sind die Anforderungen und Voraussetzungen aller Menschen bei der Planung zu berücksichtigen. Hierzu gehören der Zugang zu Mobilität, zu Informations- und Kommunikationsträgern sowie zu öffentlichen Gebäuden, die Nutzung von Straßen und Transportmitteln, von Schulen, Wohnhäusern, medizinischen Einrichtungen und Arbeitsstätten.

Ältere und junge Menschen nutzen Räume auf jeweils andere Weise. Sie haben unterschiedliche Anforderungen an deren Ausstattung (Stichwort: Stadtmobiliar) sowie unterschiedliche Sicherheitsbedürfnisse, ebenso wie sich auch die Sicherheitsanforderungen der verschiedenen Geschlechter unterscheiden. Dies ist bei kriminalpräventiver Planung zu berücksichtigen. Je nach kulturellem Hintergrund finden sich auch verschiedene Einstellungen zur Funktion und Nutzung öffentlicher Räume, die Eingang in städtebauliche Planungen finden müssen, so dass Nutzungskonflikte möglichst vermieden werden.

Planungen müssen die Gleichberechtigung der Geschlechter und die unterschiedlichen Lebensbedingungen und Zwänge angemessen berücksichtigen (Gender Mainstreaming). Dies betrifft Nutzungsangebote und -qualitäten wie z. B. Erholung, Sport, Spiel und Kommunikation. Auch die unterschiedlichen Sicherheits- und Schutzbedürfnisse vor physischer und psychischer Gewalt und vor Unfallgefahren müssen berücksichtigt werden.