Sozialkontrolle in besiedelten Gebieten ist wichtig

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Wichtigste Voraussetzung dafür, dass Menschen sich sicher fühlen, ist das Empfinden, nicht allein zu sein und nötigenfalls jederzeit Hilfe holen zu können. Bei der Gestaltung von Außenanlagen und der Umgebung von besiedelten Gebieten sollte daher eine wirksame Sozialkontrolle beachtet werden.

Dies bedeutet zu jeder Tages- und Jahreszeit die Möglichkeit der Hör- und Sichtweite zu belebten Bereichen. Das mittelbare und unmittelbare Umfeld sollte überschaubar und ohne Sichtbarrieren gestaltet sein und über eine ausreichende Beleuchtung verfügen.

Eine weitläufige, dicht bepflanzte und schlecht gepflegte öffentliche Anlage ist genauso zu vermeiden wie enge und unübersichtliche Wegeführungen oder größere Schatten- oder Dunkelzonen. Eine stetige Pflege und Instandhaltung der öffentlichen Anlage und des Umfelds signalisiert Kontrolle und beugt Ordnungsstörungen vor, was wiederum das Sicherheitsempfinden positiv beeinflusst. 

Das deutliche Abgrenzen eines Grundstücks zum öffentlichen Raum entspricht der Forderung nach einem geschützten Raum, verstärkt das Gefühl für Eigentum und setzt eine psychologische Barriere für das Betreten durch Unbefugte. Wenn möglich und erwünscht, sollten daher Übergänge eingeplant und klar erkennbar sein, die jedoch Einsehbarkeiten ermöglichen.

Kfz- und Fahrradabstellflächen sind gebäudenah, gut sichtbar und ausgeleuchtet einzuplanen. Eventuell sollte die Möglichkeit einer technischen oder einfachen personellen Kontrolle bestehen. 

Bei Schulen sollte die Einrichtung einer An- und Abfahrtszone – auch aus Gründen der Inklusion - geprüft werden. Ein sicherer Schulweg beinhaltet die Situation am Schulgebäude.

 

Exemplarische Leitfragen zur Außengestaltung von Schulen, Kitas und Jugendtreffs:

  • Werden bei den Planungen Möglichkeiten zur Notfallhilfe berücksichtigt? Ist insbesondere eine Übersichtlichkeit und Einsehbarkeit gewährleistet?
  • Ist eine ständige Pflege und Instandhaltung zur Verhinderung von Sachbeschädigung und Verschmutzung eingeplant?
  • Werden die Abstellflächen der Fortbewegungsmittel gebäudenah, gut ausgeleuchtet und einsehbar konzipiert?
  • Sind Einfriedungsmaßnahmen für das Schulgelände geplant?
  • Sind Maßnahmen zur Verhinderung von problematischen Aufenthaltssituationen vorgesehen?
  • Ist eine so genannte „Drop-on-off-Zone“ eingeplant?