Planen und gestalten unter Be­rück­sich­ti­gung von Si­cher­heits­as­pek­ten

Spielplätze sind gerade innerhalb städtischer Strukturen wichtige Freiräume für Kinder, die für ihre Entwicklungs- und Ent­fal­tungs­mög­lich­kei­ten von elementarer Bedeutung sind. Bei der Planung und Gestaltung sollten Si­cher­heits­as­pek­te be­rück­sich­tigt werden.

Spielplätze sind nicht nur für Kinder attraktive Orte der Begegnung oder der sozialen Kontakte. In ungezwungener Atmosphäre ermöglicht ein Spielplatz auch Kommunikation und Interaktion zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Wichtige Voraussetzung für eine nachhaltige und universelle Nutzung eines Spielplatzes ist bereits dessen Planung und Gestaltung auch unter Be­rück­sich­ti­gung von Si­cher­heits­as­pek­ten. Hierbei gilt es zwischen bereits bestehenden Anforderungen für den sicheren Betrieb des Spielplatzes und den grund­sätz­li­chen Anforderungen an Sicherheit zu unterscheiden. 

Eine europaweit geltende Norm regelt hierzu die (sicherheits-)technischen Anforderungen an Spielgeräte und deren si­cher­heits­tech­ni­sche Prüfung, Inspektion und Wartung. Diese Anforderungen sind bei der Gestaltung und Möblierung von Spielplätzen anzuwenden. An dieser Stelle sollen darüber hinaus auch Si­cher­heits­an­for­de­run­gen beschrieben werden, die unter kri­mi­nal­prä­ven­ti­ven Aspekten Anwendung finden.