Auf nut­zungs­ge­rech­te Abgrenzungen achten

Schon bei der Stand­ort­ge­stal­tung von Spielplätzen und Kleins­port­an­la­gen sind Aspekte der Sicherheit zu bedenken und zu be­rück­sich­ti­gen. Die Lage und die Zu­gangs­si­tua­ti­on des Platzes und seines Umfeldes sind wesentlicher Bestandteil der Sicherheit.

Grundsätzlich sollte die Nutzung als Spielplatz zweifelsfrei erkennbar sein, ge­ge­be­nen­falls durch eine explizite Beschilderung. Ein Spielplatz sollte so ausgestattet und angelegt werden, dass möglichst keine Nut­zungs­kon­flik­te entstehen. Dies trifft insbesondere auf Gebiete mit starker Fre­quen­tie­rung zu. Zugangswege sollten zur Belebung des Bereichs beitragen, so dass Passantinnen und Passanten einen Beitrag zur „informellen Kontrolle“ leisten können. Idealerweise sind die Fenster der den Spielplatz umgebenden Gebäude auf den Spielplatz gerichtet, so dass spielende Kinder in Ruf- und Sichtweite sind. Der Spielplatz sollte klar zum öffentlichen Raum und zu Wohngebieten abgegrenzt sein, da außerhalb eines Spielplatzes (z.B. im Straßenraum) andere Ver­hal­tens­wei­sen gelten als innerhalb.

Die Grenzen eines Spielplatzes können dabei ge­gen­ständ­lich oder symbolisch durch Hecken und Zäune oder Bodentexturen markiert sein. Dabei sollte auf nut­zungs­ge­rech­te, einem Spielplatz angepasste Abgrenzungen geachtet werden (z.B. klar gegliederte und transparente Materialien statt Ma­schen­draht­zaun). Ansprechende Zaunanlagen mit ent­spre­chen­den Hin­weis­schil­dern kommunizieren dabei die klare Abgrenzung und ein­zu­hal­ten­den Regeln. In bereits belasteten Gebieten bietet ein Zaun mit Tor­schlie­ß­an­la­gen die Möglichkeit, die Spielfläche in den dunklen Zeiten bzw. Abendstunden abzuschließen und für andere unzugänglich zu machen, damit mögliche Nut­zungs­kon­flik­te (z.B. Lärm­be­läs­ti­gung, Vermüllung, Dro­gen­kon­sum­über­res­te) verhindert werden können.

Für Spielplätze gilt ebenso, dass Zu­gangs­be­rei­che über abgestufte Über­gangs­zo­nen verfügen sollen. D.h., dass sich Spielplätze bei­spiels­wei­se nicht an einer viel befahrenen Straße befinden sollten, auch wenn alle anderen Empfehlungen bei der Planung be­rück­sich­tigt wurden. Individuell ist zu prüfen, ob weitere Grenz­zie­hun­gen erforderlich sind, um die entsprechende Sicherheit gewährleisten zu können. Grundsätzlich sollte der gesamte Spiel­platz­be­reich transparent und einsehbar gestaltet werden; Vegetation sollte die Sicht in und auf dem Spielplatz nicht einschränken. Die Zugänge sollten überschaubar sein und, wenn möglich, auf der Vorderseite des Platzes liegen.

 

Exemplarische Leitfragen zur Zu­gangs­si­tua­ti­on von Spielplätzen:

  • Wurde der Spielplatz/die Kleins­port­an­la­ge zum Stra­ßen­ver­kehr sicher abgegrenzt?
  • Sind Zugänge gut einsehbar?
  • Ist der gesamte Spiel­platz­be­reich transparent gestaltet?
  • Werden die Grenzen des Spielplatzes sichtbar markiert (z.B. Zäune, Hecken o.ä.), ohne die Sicht­be­zie­hun­gen ein­zu­schrän­ken?