Standortfaktor Sicherheit im Wohngebiet
Ein Wohngebiet, bei dessen Gestaltung kriminalpräventive Grundsätze beachtet werden, schafft Raum für nachbarschaftliche Begegnungen, ermöglicht informelle soziale Kontrolle und reduziert Tatgelegenheitsstrukturen. Gleichzeitig fördern konkrete Maßnahmen das Sicherheitsgefühl der Bewohnerschaft.
Sicherheit in Nachbarschaft und Wohnumfeld ist ein wesentlicher Standortfaktor und ein wichtiges Qualitätsmerkmal des Städtebaus im 21. Jahrhundert. Dynamische gesellschaftliche Entwicklungen stellen Stadtentwicklung und Stadtplanung vor immer neue Herausforderungen. Neben ökonomischen, straßenverkehrlichen, ökologischen und sozialen Faktoren gilt es auch kriminalpräventive Aspekte zu berücksichtigen. Sowohl die soziale als auch die räumliche Struktur eines Wohnumfeldes beeinflussen die Entstehung von Kriminalität. Durch die architektonische, freiraumplanerische und städtebauliche Gestaltung von Wohnquartieren kann Kriminalität verhindert bzw. erschwert werden. Bei der Entwicklung und Gestaltung von Wohnquartieren gilt es daher, die Wirkungszusammenhänge zwischen Umwelt, menschlichem Verhalten und Empfinden zu beachten.
Für das sicherheitsbewusste Verhalten in Wohnumfeld und Nachbarschaft ist es zunächst unerheblich, ob es sich um Miet- oder Eigentumsparteien handelt. Alle Nutzenden sind aufgefordert, eigenverantwortlich und sorgsam mit dem Wohnumfeld und mit Gemeinschaftseigentum (z.B. Stadtmobiliar, Spielgeräte, Bäume und Rasenflächen usw.) umzugehen und Müll im öffentlichen Raum zu vermeiden. Durch identifikationsstiftende Maßnahmen kann dieses ermöglicht werden, dabei spielt die Möglichkeit der Beteiligung und Mitbestimmung eine große Rolle.
Nach dem Motto „Eigentum verpflichtet“ ist darauf hinzuwirken, dass notwendige Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden um die Verwahrlosung von Wohnquartieren zu verhindern, gleichzeitig soll bezahlbarer Wohnraum für alle Einkommensgruppen erhalten bleiben. Bauliche Veränderungen am Wohngebäude und auf dem Grundstück, wie sie sich möglicherweise aus kriminalpräventiver Sicht und polizeilichen Empfehlungen ergeben, müssen immer in Abstimmung mit den Eigentumsparteien erfolgen.