Interdisziplinärer Ansatz als Chance

Die nachhaltige und problembewusste Siedlungs- und Stadtentwicklungspolitik setzt auf frühzeitiges und vernetztes Handeln aller Verantwortlichen und verbindet kompetente Stadtplanung mit kriminalpräventiven Aspekten. Die Polizei sollte in die Planung von Quartierbebauungen oder -sanierungen frühzeitig eingebunden sein.

Der interdisziplinäre Ansatz sollte als Chance begriffen werden, gemeinsam ein attraktives, lebendiges und sicheres Wohnquartier zu schaffen. Dieses zeichnet sich aus durch vielfältige Nutzungsmischung, Vermeidung von Monostrukturen, belebte Plätze, öffentliche Freiflächen mit hoher Aufenthaltsqualität, vernetze Ansätze zur Verbesserung der Wohn-und Lebensqualität und engagierte Bürgerschaft.

 

Die infrastrukturelle Anbindung von Wohnsiedlungen

Die Grundbedingungen des sicheren Wohnens werden durch isolierte Wohnstandorte nicht erfüllt. Vielmehr ist die Anbindung an Infrastrukturen der Kommune wichtig. Der Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr ermöglicht beispielsweise, dass die Wohnung in den Nachtstunden sicher erreicht werden kann. Die Haltestellen sollten mit transparenten Warte- und Unterstellmöglichkeiten ausgestattet sein und die Wege dorthin nachts gut ausgeleuchtet sein. 

Ein nicht zu vernachlässigendes Qualitätsmerkmal sind die Fußwege: Zur störungsfreien Begegnung von zwei Personen sollten sie ausreichend dimensioniert sein. Über die Fuß- und Radwege sollten die Infrastruktureinrichtungen im Wohnquartier - wie etwa Spielplatz, Kindergarten, Schule, Einzelhandelsgeschäfte - sicher erreicht werden.

 

Förderung der Nachbarschaft zur Stärkung der Gemeinschaft

Eine „gute Nachbarschaft“ zeichnet Hausgemeinschaften bzw. Quartiere aus, die relativ störungsfrei zusammenleben und bereit sind, sich im Wohngebäude und Quartier zu engagieren und aufeinander zu achten. Eine weitere Voraussetzung ist, dass sich Menschen begegnen und kennenlernen können. Hier spielen Orte und Plätze eine Rolle, an denen die Bewohner aufeinandertreffen können - z.B. Sitzgelegenheiten in den Außenanlagen, Grillplätze, Spielbereiche für die Kinder. Auch die Planung eines Aufenthaltsbereiches für Jugendliche abseits hinter einer Häuserzeile, wo ihre Aktivitäten von anderen Anwohnerinnen und Anwohnern nicht als störend wahrgenommen werden, kann dazu gerechnet werden.

Eine von allen Parteien anerkannte und gelebte Ordnung mit klar formulierten Regeln ist ein geeignetes Instrument, um unerwünschte Ereignisse im Wohnhaus und im Wohnumfeld auszuschließen. Die Regeln müssen für die Bewohnerschaft leicht nachvollziehbar sein und von allen im Konsens getragen werden.

 

Kooperation mit anderen Institutionen

Zur Verbesserung der Sicherheitssituation kann auch die Kooperation mit lokalen Institutionen beitragen. In der Zusammenarbeit mit der Polizei können z.B. sicherheitsrelevante Maßnahmen am Gebäude und im Wohnumfeld fachgerecht vorbereitet werden. Andere Kooperationen mit der Polizei können zum Beispiel darin bestehen, dass ein regelmäßiger Kontakt gepflegt wird und angemessene Reaktionen auf unerwünschte Ereignisse erörtert werden.

Sicherungstechnik zum Einbruchschutz muss nicht im Konflikt zur architektonischen Gestaltung der Wohnanlagen und des Umfeldes stehen. Beide Komponenten sind in Einklang zu bringen, ohne dass die Wohnanlage wie ein Hochsicherheitstrakt wirkt. Die (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen helfen bei der Findung der richtigen Sicherheitslösungen.

 

Exemplarische Leitfragen zur Planung:

  • Wird die Polizei in den Planungsprozess mit eingebunden?
  • Sind die Bürgerinnen und Bürger eingebunden?
  • Wird auf Nutzungsmischung geachtet?
  • Weisen die Freiflächen eine hohe Aufenthaltsqualität auf?
  • Wird bei den (öffentlichen und privaten) Gebäuden durch den Einbau von Sicherungstechnik der Einbruchschutz beachtet?