Leitlinien der kriminalpräventiven Siedlungsgestaltung beachten
Die Gestaltung der Gebäude kann Einfluss auf das subjektive Sicherheitsgefühl und die objektive Sicherheit der Bewohnerschaft haben. Die Leitlinien der kriminalpräventiven Siedlungsgestaltung geben Orientierung für die Gestaltung.
Ein nach den Leitlinien der kriminalpräventiven Siedlungsgestaltung CPTED (Crime prevention through environmental design) gestaltetes Gebäude weist folgende Merkmale auf:
- Gebäudevorsprünge in den Obergeschossen können zur besseren Überschaubarkeit des Wohnumfeldes beitragen. Es gibt möglichst keine Erker im Erdgeschoss, da sie gute Versteckmöglichkeiten darstellen können.
- Die Anordnung der Fenster von Räumen, die am häufigsten genutzt werden, zu Straßen, Fußwegen und Gassen ermöglicht soziale Kontrolle.
- Dächer, Eingangsbereiche und Flure erlauben keinen unkontrollierten Zugang zu halböffentlichen, halbprivaten und privaten Bereichen.
- Die Zugänge zum Haus sind von den Wohnungen aus gut einsehbar.
- Die Zugangskontrolle ist durch eine (Video-)Türsprechanlage geregelt.
- Die Zugänge zum Haus sind gut beleuchtet. Die Hausnummer ist von der Straße aus, auch nachts, gut zu sehen.
- Im Mehrfamilienhaus gibt es abschließbare Abstellräume für Fahrräder, Kinderwagen u. ä.
- Flure und Treppenhäuser sind ausreichend breit.
- Treppenhaus und Gemeinschaftsräume sind gut beleuchtet.
- Gemeinschaftsräume werden von der Hausgemeinschaft instandgehalten.
- Die objektive Sicherheit der Bewohnerschaft wird durch den Einsatz von einbruchshemmender Sicherheitstechnik gewährleistet.
- Alle Elemente sind so transparent wie möglich gestaltet.
Exemplarische Leitfragen zur Gebäudegestaltung:
- Ist der Zugang zum Haus gut einsehbar und beleuchtet?
- Gibt es Möglichkeiten, unkontrolliert in das Gebäude zu gelangen?
- Wird der Zugang über eine (Video-)Türsprechanlagen kontrolliert?
- Gibt es abschließbare Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Kinderwagen?
- Ist das Treppenhaus gut beleuchtet?
- Sind die Flure und Treppenhäuser ausreichend breit?
- Wurden die Fördermöglichkeiten zum Einbruchschutz ausgeschöpft bzw. geprüft?
- Sind die Gemeinschaftsräume der Wohnanlage in einem guten Zustand? Wer kümmert sich um die Gemeinschaftsräume?
- Werden durch die räumliche Anordnung der Gebäude und die Gestaltung der Freiflächen auf den Grundstücken Sichtbeziehungen in die Wohnumgebung gefördert und Sichteinschränkungen vermieden?
- Sind die Haus-/Wohnungsfenster auf den (halb-) öffentlichen Raum und auf die Straße ausgerichtet?
- Sind auch rückseitige Wege vom Wohngebäude einsichtig?
- Sind die Wege auf dem Grundstück zum Hauseingang gut einsehbar und so beschildert, dass Besucher sich schnell zurechtfinden können?
Einbruchschutz
Die Erschwerung des unkontrollierten Zugangs unterstützt einen wirkungsvollen Schutz gegen den Einbruch in den privaten Bereich. Gefährdet sind insbesondere nicht einsehbare Bereiche wie z.B. rückwärtige Terrassen- und Balkontüren, aber auch Fenster und Haus- bzw. Wohnungseingangstüren. Technische Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von Wohnräumen setzen daher an der mechanischen Sicherung von Außentüren und Fenstern an.
Bei Neu- und Umbauten erhält man durch den Einbau geprüfter einbruchhemmender Fenster, Fenstertüren (Balkon- oder Terrassentüren) und Türen nach DIN EN 1627 mindestens der Widerstandsklasse (RC) 2 einen guten Einbruchschutz. Uneingeschränkt empfehlenswert sind Fenster und Türen ab der Widerstandsklasse (RC) 2 nach DIN EN 1627.
Seit Juni 2014 fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) im Rahmen bestehender KFW-Produkte zur Reduzierung von Barrieren und zur energetischen Sanierung auch bauliche Maßnahmen zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden. Ausführliche Informationen zum Einbruchschutz erhalten Sie unter www.k-einbruch.de. Unter bestimmten Voraussetzungen können beim nachträglichen Einbau von Sicherungstechnik Fördermöglichkeiten der KfW Bank, des Bundes und einiger Bundesländer in Anspruch genommen werden.